Polizisten haben keinen Anspruch auf Opferhilfe Dienstag, 11. September 2001 / 12:07 Uhr
Bern - Lebensbedrohende Situationen
gehören zur Berufspflicht eines
Polizeibeamten.
Das Verwaltungsgericht
des Kantons Bern hat deshalb ein
Begehren von zwei Kantonspolizisten um
Opferhilfe nach einer Schiesserei
abgelehnt.
Zu dem betreffenden Einsatz im
September 1997 war die Kantonspolizei
von einem Entführungsopfer aus dem
Kofferraum eines fahrenden Autos
aufgeboten worden. Der Entführer baute
einen Unfall, stieg aus und feuerte
sogleich auf die Polizisten, die ihn
verfolgten. Die beiden Polizeibeamten
blieben unverletzt, ihr Auto wies drei
Einschussstellen auf.
(sda)
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