RECHT
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Polizisten haben keinen Anspruch auf Opferhilfe

Dienstag, 11. September 2001 / 12:07 Uhr

Bern - Lebensbedrohende Situationen gehören zur Berufspflicht eines Polizeibeamten.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat deshalb ein Begehren von zwei Kantonspolizisten um Opferhilfe nach einer Schiesserei abgelehnt.

Zu dem betreffenden Einsatz im September 1997 war die Kantonspolizei von einem Entführungsopfer aus dem Kofferraum eines fahrenden Autos aufgeboten worden. Der Entführer baute einen Unfall, stieg aus und feuerte sogleich auf die Polizisten, die ihn verfolgten. Die beiden Polizeibeamten blieben unverletzt, ihr Auto wies drei Einschussstellen auf.
(sda)