BUNDESRAT
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Präventionsgesetz für Gesundheitsförderung

Mittwoch, 30. September 2009 / 14:09 Uhr

Bern - Gesundheitsförderung und Prävention sollen in der Schweiz besser gesteuert werden. Dazu hat der Bundesrat das neue Präventionsgesetz verabschiedet. Ein neues Institut soll auf Bundesebene die Massnahmen koordinieren.

Die landesweite Erfassung von Krankheiten wie Krebs soll geprüft werden.

Bei der kurativen Medizin zeichneten sich Verknappungen ab. Darum seien verstärkte Schritte zur Gesunderhaltung der Bevölkerung notwendig, hiess es in einem Communiqué. Das neue Bundesgesetz leiste dazu einen wichtigen Beitrag.

Es setzt den in der Bundesverfassung verankerten Auftrag zur Bekämpfung stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten um, wie die Landesregierung schreibt. Der Entwurf enthält keine spezifischen Präventionsmassnahmen sondern regelt im wesentlichen die Koordination zwischen Bund und Kantonen.

So enthält das Gesetz neue Steuerungsinstrumente, Massnahmen zur Qualitäts- und Wirksamkeitssicherung, die Finanzierung und Organisation des neuen Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung, die Rahmenbedingungen für die Verwendung des Krankenkassenprämienzuschlags und der Tabakpräventionsabgabe, die Finanzierung nicht-staatlicher Organisationen und die Harmonisierung der Daten.

Anders als im Vernehmlassungs-Entwurf sollen die Diagnoseregister nicht im Gesetz geregelt werden. Das Eidgenössische Departement des Inneren soll mit den Kantonen bundesgesetzliche Grundlagen für die landesweite Erfassung von Krankheiten wie Krebs prüfen.

(ht/sda)


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