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Ramseier-Orangensaft darf seine Etikette behalten

Donnerstag, 5. Februar 2004 / 12:43 Uhr

Lausanne - Ramseier-Orangensaft darf weiterhin mit dem Hinweis ohne Zuckerzusatz auf der Etikette verkauft werden. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Eidg. Departements des Innern (EDI) abgewiesen.

Gestützt auf die Lebensmittelverordnung hatte das EDI geltend gemacht, der Hinweis ohne Zuckerzusatz sei täuschend. Die Verordnung verbiete grundsätzlich die Zugabe von Zucker zu Fruchtsäften. Die Konsumenten könnten deshalb glauben, der Orangensaft weise besondere Eigenschaften auf, obwohl er lediglich die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einhalte.

Dieser Auffassung konnte das Bundesgericht als letzte Beschwerdeinstanz nicht folgen. Es orientierte sich insbesondere am durchschnittlichen Konsumenten, der die Vorschriften der Lebensmittelverordnung nicht kennt. Für diesen stelle der Hinweis auf der Etikette im Gegenteil eine nützliche Zusatzinformation dar, welche bei der Auswahl eines Produkts den Ausschlag geben könne.

Das Gericht kommt daher zum Schluss, dass der Vermerk ohne Zuckerzusatz auf den Etiketten des Orangensafts zulässig sei. Damit bestätigte es einen Entscheid des Luzerner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte eine Verfügung des Luzerner Kantonslabors gegen das Unternehmen Pomdor aufgeboben, welches die Ramseier-Produkte vertreibt.

(fest/sda)