RECHT
Anzeige
SVP-Exponentin in zweiter Instanz freigesprochen

Mittwoch, 22. August 2007 / 19:34 Uhr

Solothurn - Mit umstrittenen Interview-Aussagen über Kosovo-Albaner hat sich die Solothurner SVP-Politikerin Gabriela Rauber nicht der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Das Solothurner Obergericht sie in zweiter Instanz freigesprochen.

Gabriela Rauber habe nicht eine ganze Volksgruppe diskriminiert.

«Die Kosovo-Albaner nehmen sich nicht die Mühe, sich anzupassen. Sie wollen uns ihre Gewaltbereitschaft aufzwingen», hatte sich Rauber 2005 in einem Interview mit dem Solothurner Tagblatt zitieren lassen.

Nach dem Einwand des Journalisten, sie spreche von einer Minderheit, sagte Rauber: «Das glaube ich nicht».

Die von der SVP portierte kantonale Jugendrichterin, Gemeinderätin und ehemalige Präsidentin der SVP Grenchen war nach diesen Äusserungen vor Jahresfrist erstinstanzlich zu einer Busse von 200 Franken verurteilt worden, wegen Verstosses gegen den Strafartikel zur Rassendiskriminierung.

«Nur» eine Mehrheit gemeint

Mit ihrer Appellation vor Obergericht hatte Rauber nun Erfolg. Sie argumentierte, mit ihren Aussage nur eine Mehrheit der eingewanderten Kosovo-Albaner gemeint zu haben.

Rauber könne nicht nachgewiesen werden, damit die gesamte Volksgruppe angesprochen zu haben, urteilte das Gericht. Es verwies dazu auf einen Entscheid des Bundesgerichts von 2004; er hält fest, dass für eine Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm eine Aussage alle Angehörigen einer Ethnie betreffen muss.

Der erstinstanzliche Richter hatte die Äusserungen als Verstoss gegen die Strafnorm betrachtet. Rauber habe zumindest eventualvorsätzlich gehandelt, das genüge für eine Verurteilung.

(rr/sda)


Artikel-Empfehlungen:

Bieler fühlen sich durch SVP-Wahlkampfvideo getäuscht24.Aug 12:18 Uhr