RECHT
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Staatsanwaltschaft klagt zwei Greenpeace-Aktivisten an

Dienstag, 14. Juli 2015 / 12:47 Uhr

Aarau - Zwei der Greenpeace-Aktivisten, die im März 2014 das KKW Beznau gestürmt haben, werden von der Aargauer Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung angeklagt. Ihnen droht eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen.

Mehrere Dutzend Greenpeace-Aktivisten hatten das Areal des Kernkraftwerks Beznau gestürmt. (Archivbild)

Die Anklageerhebung erfolgte auf Grund der bestehenden Vorstrafen der beiden Aktivisten, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Den Aktivisten wird zudem vorgeworfen, durch das Einbringen von Stahlankern 15 Löcher in die Betonhülle des Sicherheitsgebäudes gebohrt und so in einer Kernanlage eine Vorrichtung, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung wesentlich ist, beschädigt zu haben.

Greenpeace hatte letzte Woche bekannt gegeben, dass 66 Aktivisten ihre Einsprachen gegen die von der Staatsanwaltschaft ausgesprochenen Strafbefehle zurückgezogen hätten. Dass aber im Rahmen des laufenden Verfahrens zwei weitere Aktivisten angeklagt werden, verschwieg die Umweltorganisation in ihrer Mitteilung.

Stürmung des AKWs

In einer koordinierten Aktion hatten am Morgen des 5. März 2014 mehrere Dutzend Greenpeace-Aktivisten das Areal des Kernkraftwerks Beznau in Döttingen AG gestürmt. Ein kleiner Teil der Gruppierung drang in den Eingangsbereich des Bürokomplexes auf der Ostseite der Anlage ein und brachte dort Transparente und Absperrbänder an.

Die restlichen Aktivisten zerschnitten den Stacheldraht des Perimeterzauns und gelangten mit mitgebrachten Leitern ins Sicherungsareal. Die Betriebswache des Kernkraftwerks Beznau konnte insgesamt einige wenige stoppen.

50 Personen gelang es, ins Sicherungsareal vorzudringen und auf das Vordach des Lager- und Werkstattgebäudes Süd, auf einen Portalkran zwischen den beiden Reaktorblöcken sowie auf die Aussenhülle des Sicherheitsgebäudes des Block II zu klettern.

Die übrigen Aktivisten sicherten den anderen den Aufstieg. Zeitgleich kletterten zehn weitere Aktivisten auf das Baugerüst eines in Bau befindlichen Gebäudes. Anschliessend brachten die Eindringlinge an allen Gebäudeteilen Transparente mit ihren Forderungen an.

Entscheiden über die Anklage wird das Bezirksgericht Zurzach. Wann die Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest.
(bert/sda)


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