RECHT
Anzeige
Thurgauer Verwaltungsgericht hebt Kopftuchverbot auf

Sonntag, 25. November 2012 / 13:54 Uhr

Bürglen TG - Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat ein Kopftuchverbot der Schule in Bürglen TG aufgehoben. Das Verbot sei unverhältnismässig, und es fehle eine gesetzliche Grundlage, stellte das Gericht fest. Die Schule Bürglen will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.

Kopftuchverbot: Die Schule Bürglen/TG will den Fall jetzt ans Bundesgericht weiterziehen.

Die Thurgauer Erziehungsdirektorin Monika Knill bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Knill wollte den Fall wegen des noch laufenden Verfahrens aber nicht kommentieren. Knills Departement hatte vor einem Jahr als erste Rekursinstanz das Kopftuchverbot geschützt.

Die Schule Bürglen hatte im Frühjahr 2011 zwei muslimischen Schülerinnen aus Albanien das Tragen von Kopftüchern verboten. Es kam zu einem Rechtsstreit. Die Schule Bürglen will den Fall jetzt ans Bundesgericht weiterziehen, wie Schulpräsident Rolf Gmünder gegenüber der «NZZ am Sonntag» sagte.

(asu/sda)


Artikel-Empfehlungen:

Thurgau: Kein gesetzliches Kopftuchverbot29.Sep 12:32 Uhr
Kreuzritter für Todesstrafe, Kruzifix und gegen Kopfbedeckungen27.Feb 11:09 Uhr
11.Jul 13:30 Uhr
10.Jun 12:41 Uhr
7.Jun 11:51 Uhr
«Islamische» Kleidung ist arabische Tracht5.Jun 13:23 Uhr
4.Mrz 17:36 Uhr
25.Jan 11:51 Uhr
7.Okt 13:23 Uhr
Kopftuchverbot in Bad Ragaz aufgehoben22.Sep 11:28 Uhr