RECHT
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Todesurteile nach Wahlprotesten in Iran

Samstag, 10. Oktober 2009 / 15:14 Uhr
aktualisiert: 15:33 Uhr

Teheran - Im Iran sind drei Personen, die bei den Protestkundgebungen nach der umstrittenen Wiederwahl von Mahmud Ahmadinedschad im Juni verhaftet wurden, zum Tode verurteilt worden. Dies meldete die iranische Presseagentur Isna.

Etwa 140 Teilnehmer der Protestbewegung müssen sich vor Gericht verantworten. (Archivbild)

Zwei Dissidenten gehörten zu einer Gruppe, welche die Monarchie wiederherstellen wolle, der dritte zur Rebellengruppe der exiliranischen Volksmudschaheddin.

Die Todesurteile seien noch nicht rechtskräftig, die Verteidiger könnten Rechtsmittel dagegen einlegen, wurde ein Justizsprecher zitiert.

Am Donnerstag hatte eine regierungskritische Website von einem ersten Todesurteil gegen einen Demonstranten berichtet. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte die Aufhebung der Todesstrafe gefordert.

Bei der Niederschlagung der Unruhen nach der Wiederwahl Ahmadinedschads wurden nach amtlichen Angaben 30, nach Angaben von Regierungskritikern 72 Menschen getötet. Etwa 140 Teilnehmer der Protestbewegung müssen sich vor Gericht verantworten.

(bert/sda)


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