RECHT
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Trickdiebin zu Freiheitsstrafe verurteilt

Montag, 11. April 2016 / 09:29 Uhr

Die 41-jährige Frau wurde verdächtigt, sechs Trickdiebstähle im Kanton St.Gallen und Kanton Zürich verübt zu haben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen bestrafte die Frau wegen gewerbsmässigen Diebstahls mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Die 41-jährige Frau verbüsst derzeit ihre Freiheitsstrafe und wird danach nach Deutschland ausgeliefert. (Symbolbild)

Die Verdächtige wurde wegen drei vollendeten Diebstählen im Kanton St.Gallen, zwei vollendeten und einem versuchten Diebstahl im Kanton Zürich bestraft. Sie beging die Trickdiebstähle zwischen dem 1. April 2015 und dem 29. September 2015. Die Frau sprach jeweils aus einem Fahrzeug heraus ältere Personen an und erkundigte sich nach dem Weg.

Sie bedankte sich nach erhaltener Auskunft mit einer Umarmung, entwendete dabei Echtschmuck im Gesamtwert von 8500 Franken und legte den Geschädigten Billigschmuck um. In einem Fall wich die angesprochene Person rechtzeitig zurück. Die Täterin verwendete den Erlös der entwendeten Schmuckstücke, um ihren Lebensunterhalt bzw. den ihrer mutmasslichen Mittätern zu bestreiten.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verurteilte die mehrfach vorbestrafte Täterin wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Sie verbüsst derzeit ihre Freiheitsstrafe und wird danach nach Deutschland ausgeliefert.

Mittäter zur Fahndung ausgeschrieben

Die Rumänin befand sich teilweise in Begleitung eines 21- und eines 44-jährigen Rumänen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen schrieb die beiden mutmasslichen Mittäter zur Fahndung aus, da deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
 
(arc/news.ch)