RECHT
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US-Gericht billigt Microsoft-Vergleich mit Justizministerium

Samstag, 2. November 2002 / 01:41 Uhr
aktualisiert: 02:02 Uhr

Washington - Eine US-Bundesrichterin hat den Kernpunkten der aussergerichtlichen Einigung im Kartellrechtsprozess gegen Microsoft zugestimmt. Gleichzeitig forderte Richterin Colleen Kollar-Kotelly den Softwarekonzern auf, etwas nachzubessern.

Dabei geht es dem Vernehmen nach darum, einige Technologien ihren Konkurrenten Monate früher als geplant bekannt zu machen. Der Kompromiss zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium vom November 2001 liege im öffentlichen Interesse, urteilte die Richterin.

Sie verwarf damit am Freitag (Ortszeit) die meisten Forderungen von neun US-Bundesstaaten, die den Kompromiss als unzureichend abgelehnt hatten.

Diese Vorschläge hätten zu drastischen Änderungen der Microsoft-Produkte geführt und ausserdem Geschäftsfelder von Microsoft beeinträchtigt, die nicht an illegalen Praktiken beteiligt gewesen seien, sagte die Richterin.

Das Justizministerium äusserte sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über die Entscheidung. Sie diene dem öffentlichen Interesse und reagiere wirksam auf das gesetzlose Verhalten des Softwareriesen aus Redmond im Bundesstaat Washington. Microsoft teilte mit, es überprüfe das Urteil.

Ob die neun Bundesstaaten Berufung einlegen werden, war nicht bekannt. Nach ihrer Ansicht wird Microsoft unter den ausgehandelten Auflagen nicht zur Aufgabe seiner Monopolstellung gezwungen. Sie forderten daher eine weitere Offenlegung von Programmcodes des Windows-Betriebssystems.

In dem Kompromiss mit dem Justizministerium, dem sich neun von 18 klagenden Bundesstaaten anschlossen, hatte Microsoft eingewilligt, Computerherstellern bei der Installation konkurrierender Software mehr Freiheiten zu geben.

(ps/sda)