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Unklare Massnahmen gegen gefährliche Hunde

Freitag, 14. September 2007 / 18:21 Uhr

Bern - Dass die Haltung gefährlicher Hunde in der Schweiz geregelt werden muss, wird kaum bestritten. Während eine Ausdehnung der Halterhaftung unterschiedlich beurteilt wird, stösst ein Rassenverbot auf Ablehnung.

Ein Säugling könne auch von einem Dackel getötet werden.

Ein Verbot gewisser Rassen wird von keiner Partei befürwortet. Die Gefährlichkeit eines Hundes hänge vor allem von der Haltung ab, hält die SP fest. Sie möchte, dass der Bundesrat in einer Verordnung die Einteilung der Hunde in drei Kategorien nach der Gefährlichkeit regelt.

Die CVP hat dagegen Zweifel an dieser Einteilung, die nach Körpergewicht, -grösse und dem Rassetyp eines Hundes beurteilt, wie gefährlich das Tier ist. Der Bundesrat übernehme damit eine heikle Aufgabe, die die Sicherheit nicht garantiere.

Direkter drückt sich die SVP aus: Eine solche Einteilung führe zu einem «administrativen Wirrwarr»; die Kriterien seien nicht geeignet, die Gefährlichkeit einzuschätzen. Der Vorschlag sei zudem widersprüchlich und ein «politisch motivierter Schnellschuss», der die Halter einschränke, aber nicht zu mehr Sicherheit führe.

Gegen die Kategorisierung der Hunde

Die Spezialisten sind einhellig gegen die Kategorisierung der Hunde. Ein Säugling könne auch von einem Dackel getötet werden, wie die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte mit Hinweis auf ein deutsches Beispiel festhält.

Die Experten halten auch eine Ausdehnung der Haftung für die Halter nicht als wirkungsvoll für den Schutz der Bevölkerung. Eine Änderung im Obligationenrecht soll nämlich die Haftpflicht für Halter von gefährlichen Hunden verschärfen.

Die Parteien dagegen befürworten die Ausweitung der Haftpflicht.

(smw/sda)


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