KOMMUNIKATION
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Unzulässige Werbung in der TV-Sendung «Gesundheit Sprechstunde»

Dienstag, 13. September 2005 / 11:41 Uhr
aktualisiert: 23. September 2005 / 07:32 Uhr

Bern - Presse TV hat mit der Sendung «Gesundheit Sprechstunde» möglicherweise schwerwiegend und wiederholt die Werbe- und Sponsoringbestimmungen verletzt.

Gesundheit Sprechstunde: Dr. Samuel Stutz und Co-Moderatorin Dr. Jeanne Fürst.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat deshalb ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Mit einem Aufsichtsentscheid forderte das BAKOM Presse TV auf, den rechtmässigen Zustand herzustellen und über die unternommenen Schritte zu informieren. Die Konzessionärin kann den Entscheid innert 30 Tagen beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) anfechten, wie das BAKOM mitteilte.

Im Rahmen des gleichzeitig mit dem Aufsichtsentscheid eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens können eine Busse von bis zu 50 000 Franken ausgesprochen und die unrechtmässig erzielten Einnahmen eingezogen werden.

(fest/sda)