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VCS strafft Strukturen

Sonntag, 12. Juni 2005 / 15:03 Uhr

Bern - Der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) hat sich ein neues Reglement für die Ausübung des Verbandsbeschwerderechts gegeben.

Das neue Reglement hält zudem fest, dass der VCS vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch macht, um Umweltrecht konsequent durchzusetzen.

Dieses legt fest, wann Verbandsbeschwerden geführt werden und wie den regionalen Sektionen die Vollmacht dafür erteilt wird. Das neue Reglement wurde am Wochenende von der Delegiertenversammlung in Genf einstimmig verabschiedet, wie der VCS mitteilte. Es sei von Zentralvorstand, Zentralsekretariat und Sektionen gemeinsam erarbeitet worden.

Neu geregelt wurde das Verfahren für die Erteilung von Vollmachten an regionale Sektionen. Sind sich Zentralvorstand und eine Sektion nicht einig, ob eine Verbandbeschwerde geführt wird, entscheidet die Verbandsbeschwerderechtskommission abschliessend, ob eine Vollmacht gewährt wird.

Umweltrecht konsequent durchsetzen

In diesem siebenköpfigen Gremium sind die Sektionen mit vier Mitgliedern vertreten. Sie werden neu von der Delegiertenversammlung gewählt. Das neue Reglement hält zudem fest, dass der VCS vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch macht, um Umweltrecht konsequent durchzusetzen.

Ins Visier nimmt der VCS vor allem publikumsintensive Anlagen wie Einkaufs- und Freizeitzentren, die hohes Verkehrsaufkommen auslösen können. Beurteilt wird hauptsächlich, wie gut die Anlagen durch umweltverträgliche Verkehrsmittel erschlossen sind.

(rp/sda)


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