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Verurteilter Schaffhauser Gynäkologe bleibt in Haft

Freitag, 24. Dezember 2004 / 12:26 Uhr

Lausanne - Der wegen Schändung und Anstiftung zu Mord verurteilte Schaffhauser Frauenarzt bleibt in Haft. Das Bundesgericht hat sein Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung für seine hängigen Beschwerden abgewiesen.

Der Frauenarzt bleibt hinter Gittern.

Das Schaffhauser Obergericht hatte den Frauenarzt am vergangenen 8. Juli der mehrfachen Schändung sowie der versuchten Anstiftung zu Mord, Freiheitsberaubung und Entführung für schuldig befunden und zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt. Er erhob dagegen zwei Beschwerden ans Bundesgericht.

In diesem Rahmen ersuchte er um Erteilung der aufschiebenden Wirkung und sofortige Haftentlassung. Das Bundesgericht hat sein Gesuch nun als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern sind für einen allfälligen Haftaufschub die Erfolgsaussichten der Beschwerden entscheidend.

Überhaft droht nicht

Mit dieser Frage habe sich der Beschwerdeführer aber gar nicht befasst. Gemäss Bundesgericht kann zudem keine Rede von drohender Überhaft sein. Werde der Gynäkologe praxisgemäss nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe entlassen, so verbleibe heute noch eine Reststrafe von einem Jahr und fünf Monaten.

Der wegen mehrfacher Schändung bereits vorbestrafte Frauenarzt wurde 1999 von einer 17-jährigen Patientin wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Aus Furcht vor einer neuen Anklage soll der Frauenarzt einen Taxifahrer beauftragt haben, die Frau zu entführen und zu ermorden.

Das Schaffhauser Obergericht verurteilte den Arzt im Dezember 2000 zu neun Jahren Zuchthaus. Das Bundesgericht hob das Urteil 2002 wegen Befangenheit einer Richterin auf, die vor Jahren bei dem Frauenarzt in Behandlung gewesen war. Im zweiten Umgang bestätigte das Obergericht sein erstes Verdikt.

(rp/sda)