Wegen Rede von 1997: Strafanzeige gegen Christoph Blocher eingereicht Montag, 7. Februar 2000 / 14:36 Uhr aktualisiert: 18:49 Uhr
Zürich - Gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher ist eine
Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingereicht worden.
Gegenstand der Anzeige ist die Blocher-Rede vom 1. März 1997 in
Zürich-Oerlikon über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg.
Die Strafanzeige wurde vor wenigen Tagen von zwei Privatpersonen
bei der Zürcher Bezirksanwaltschaft eingereicht, wie der zuständige
Bezirksanwalt Adrian Ramsauer auf Anfrage einen entsprechenden
Bericht im «SonntagsBlick» bestätigte. Die Einreichung der
Strafanzeige liegt im Rahmen der fünfjährigen Verjährungsfrist.
Die Bezirksanwaltschaft muss nun prüfen, ob die Oerlikoner Rede
rassendiskriminierende Aussagen beinhaltet, welche die Eröffnung
eines Strafverfahrens notwendig machen. In seiner Rede attackierte
Blocher die jüdischen Organisationen wegen ihren Forderungen nach
Schweizer Zahlungen für die Opfer des Holocaust.
Weiterer Rechtsstreit wegen Oerlikoner Rede
Für den Entscheid über die Eröffnung eines Strafverfahren wird
die Bezirksanwaltschaft den Ausgang einer beim Zürcher Obergericht
hängigen Ehrverletzungsklage von Blocher gegen den «SonntagsBlick»
abwarten. Auch dieser Rechtsstreit wurde durch die Rede am 1. März
1997 ausgelöst.
Der SVP-Nationalrat hatte sich gegen die seiner Ansicht nach
verkürzende und damit ehrverletzende Berichterstattung im
«SonntagsBlick» gewehrt. Insbesondere beanstandete er die
Zeitungsschlagzeile «Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld».
Blochers Klage wurde aber vom Zürcher Bezirksgericht abgewiesen.
(klei/news.ch)
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