RECHT
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Weitere Kantone ohne 1.-August-Feuer

Dienstag, 22. Juli 2003 / 21:22 Uhr

Bern - Die Kantone Schaffhausen, Thurgau und Tessin haben das Abbrennen von Feuerwerk und das Entzünden von Feuern im Freien verboten. Damit haben bereits sechs Kantone solche Verbote erlassen. Wegen der Trockenheit ist die Brandgefahr zu hoch.

Auch im Tessin keine Raketen.

Im Kanton Schaffhausen gilt ab sofort ein allgemeines Feuerverbot. 1.-August-Feuer dürfen allerdings von den Gemeindebörden ausnahmsweise bewilligt werden. Über ein zusätzliches Feuerwerksverbot entscheidet die Kantonsregierung Anfang nächster Woche.

Das Entfachen von Feuern sowie das Anzünden von Raketen wurden im Kanton Thurgau verboten. Für Veranstaltungen wie Seenachtfeste oder organisierte 1.-August-Feuer können Sonderbewilligungen erlassen werden - sofern die nötigen Brandschutzmassnahmen getroffen werden.

Auch Kanton Tessin ist es ab Dienstag verboten, Raketen abzufeuern. Für den 1. August dürfen die Gemeinden auch hier Sonderbewilligungen erlassen. Ein allgemeines Feuerverbot besteht bereits seit Anfang Sommer.

Mit dem Kantonen Graubünden, Jura und Freiburg haben mittlerweile insgesamt sechs Kantone Feuer- oder Feuerwerksverbote ausgesprochen. Solange nicht viel Regen fällt bleiben die Verbote in Kraft.

Die Waadt sowie die Kantone Wallis und Bern treffen noch diese Woche entsprechende Entscheidungen. Die Bund besitzt keine gesetzliche Grundlage, um ein gesamtschweizerisches Verbot zu erlassen.

(bert/sda)