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Wirbel um verurteilten Ex-Gemeindekassier

Donnerstag, 17. August 2006 / 23:05 Uhr

Pruntrut - Ein wegen Vergewaltigung zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilter früherer Gemeindekassier von Courgenay JU ist am vergangenen Freitag irrtümlich auf freien Fuss gesetzt worden.

Der Mann sei wieder in Haft genommen worden, hiess es.

Inzwischen konnte er wieder festgenommen werden. Der 58-jährige Mann sei seit vergangenem Freitag unauffindbar, war zunächst verlautet. Am Nachmittag meldete jedoch der Generalstaatsanwalt des Kantons Jura, der Gesuchte sei in den Freibergen wieder festgenommen worden.

Aus der Haft entlassen hatte den Mann letzten Freitagabend die Strafvollzugsbehörde des Kantons Jura. Dies, nachdem das Bundesgericht einen von ihm gegen seine Verurteilung eingereichten Rekurs teilweise gutgeheissen hatte.

Zur Freilassung nicht berechtigt

Anderer Meinung war jedoch der Präsident des jurassischen Kriminalgerichts, das den Ex-Kassier im letzten März verurteit hatte: Die Freilassung sei zu Unrecht erfolgt. Das Kriminalgericht ordnete am Mittwoch die erneute Festnahme an.

Laut dem Gerichtspräsidenten hatte das Bundesgericht den Rekurs des Ex-Kassiers nur in einem zweitrangigen Punkt gutgeheissen. Im Wesentlichen sei das Urteil aber bestehen geblieben. Zudem sei die Strafvollzugsbehörde zur Freilassung gar nicht berechtigt gewesen.

Zur Freilassung nicht berechtigt

Auch wenn der Ex-Kassier nur in einem untergeordneten Punkt neu beurteilt werden müsse, sei das gesamte Urteil aufgehoben worden, verteidigte sich demgegenüber der Chef der Strafvollzugsbehörde. Für eine weitere Haft habe die formelle Grundlage gefehlt.

Seine Behörde habe deswegen am Freitag beim Kriminalgericht einen Entscheid verlangt, aber keine Antwort erhalten, sagte er gegenüber dem Westschweizer Radio. Derweil habe der Anwalt des Ex-Kassiers dessen Freilassung gefordert.

An Lehrtochter vergangen

Das Kriminalgericht hatte den 58-Jährigen im März verurteilt, weil er sich in Courgenay in der Ajoie über Jahre an einer Lehrtochter der Gemeindeverwaltung vergangen haben soll. Der Mann bestritt vor Gericht jedoch die Vorwürfe.

(ht/sda)