Streit um Überhangmandate bei deutscher Wahl Dienstag, 22. September 2009 / 14:10 Uhr
Berlin - Vor der Wahl in Deutschland am Sonntag ist ein Streit über die sogenannten Überhangmandate entbrannt. Bei einem knappen Wahlergebnis könnten diese ausschlaggebend sein für eine - allerdings wackelige - Regierungsmehrheit.
 Am Sonntag wird gewählt.
Zu Überhangmandaten kann es kommen, wenn eine Partei in einem Bundesland mit den Erststimmen der Wähler mehr Direktmandate erhält, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen.
Jeder Wähler kann in Deutschland zwei Stimmen vergeben: Mit der Erststimme entscheidet er in einer Art Majorzsystem, welcher Kandidat seinen Wahlkreis direkt im Bundestag vertritt. So werden 299 der mindestens 598 Sitze vergeben.
Mit der Zweitstimme kann er eine sogenannte Landesliste einer Partei wählen, über deren Zusammensetzung er jedoch keinen Einfluss hat. Damit legt er in einem Proporzsystem die Sitzverteilung im Parlament fest.
Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr damit prozentual zustehen, erhält sie Überhangmandate. Damit vergrössert sich die Gesamtzahl der Abgeordneten des Bundestages um die Anzahl Überhangmandate. Diese schwankt von Legislatur zu Legislatur.
«Ergaunerte Mehrheit»
Beobachter erwarten aufgrund von Umfragen, dass es nach der Wahl nur dank dieser zusätzlichen Mandate zu einer Regierungsmehrheit kommen könnte. Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin sprach deshalb wiederholt von einer «ergaunerten Mehrheit», wenn die CDU/CSU und die FDP so eine Mehrheit erzielen würden.
CDU-Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte, es sei nicht zu beanstanden, wenn CDU/CSU und FDP eine Mehrheit mit Überhangmandaten erzielen. Allerdings solle erst einmal abgewartet werden, ob es diesmal überhaupt solche gebe.
Die Überhangmandate kommen in diesem Jahr wohl besonders der CDU zugute: Politologen sagen der Partei von Bundeskanzlerin Angela Merkel bis zu 20 Überhangmandate voraus, während die SPD wohl nur mit einer Handvoll rechnen kann.
(smw/sda)
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